Die Gremien

Kirchort, Pfarrei und pastoraler Raum sind die drei strukturellen Größen in der katholischen Kirche Nordharz. Sie haben aber auch inhaltliche Bedeutung: von der Beheimatung vor Ort bis zu einer großen Weite im Raum bieten sie viele Möglichkeiten. Gemeindemitglieder, ehrenamtlich Engagierte, gewählte Vertreter/-innen in den Gremien, hauptberufliche und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen arbeiten hier zusammen und setzen sich für die Kirche und die Gesellschaft ein.

Das wird auch durch die eigens entwickelte Gremienstruktur deutlich:

In den Gremien und im Kontakt der Mitglieder mit den Menschen in den Gemeinden findet die notwendige Vernetzung statt, um die Kirche in den Städten und Dörfern präsent zu machen und christliches Leben zu stärken.

Gremienwahlen 2023

Am 11. und 12. November 2023 finden in der Katholischen Kirche Nordharz Gremienwahlen statt. Gewählt werden müssen die drei Kirchenvorstände für die Pfarreien. Sie sind zuständig für die Verwaltung der Finanzen. Das ist durch staatskirchenrechtliche Bestimmungen so vorgegeben. Außerdem können in vielen Gemeinden die Vor-Ort-Teams gewählt werden, die die pastorale Arbeit koordinieren. Kirchenvorstände, Vor-Ort-Teams und Themensprecher:innen der Arbeitskreise sind in der Pastoralkonferenz miteinander vernetzt.

Die Öffnungszeiten Ihres Wahllokals und die Informationen zur Briefwahl finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Die "Gremienlandschaft" in der Katholischen Kirche Nordharz

Die Kirchenvorstände

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Pfarrei. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:

  • Feststellung des Haushaltsplanes;
  • Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung;
  • Führung des Vermögensverzeichnisses;
  • Wahl des Rendanten/der Rendantin, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.

Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig.

Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.

Quelle:  www.bistum-hildesheim.de/bistum/organisation/gemeindegremien/

Die Vor-Ort-Teams

Die Vor-Ort-Teams sind verantwortlich für das Gemeindeleben vor Ort. Verantwortung heißt nicht, alles selbst zu machen; vielmehr geht es darum, Knotenpunkt in einem Netzwerk zu sein: Menschen, die sich engagieren zu fördern und sie miteinander in Kontakt zu bringen, Stärken des Kirchortes zu unterstützen, aber auch zu erkennen, was nicht (mehr) geht und die Möglichkeiten vor Ort im Blick zu behalten.

In der Pastoralkonferenz ist jedes Vor-Ort-Team mit einer Person vertreten, um die Anliegen und Stärken des Kirchortes in den pastoralen Raum einzubringen und die pastoralen Überlegungen und Beschlüsse der Pastoralkonferenz in die Gemeinde zu tragen.

In ein Vor-Ort-Team können pro Kirchort bis zu fünf Mitglieder gewählt werden. Jedes Vor-Ort-Team kann sich beliebig viele Mitarbeiter/-innen für die praktische Arbeit hinzuziehen.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Pfarrei haben. Wählen darf auch, wer am Leben der Gemeinde aktiv teilnimmt sowie die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt und sich im Vorfeld der Wahlen ins Wählerverzeichnis eintragen lässt.

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Die Pastoralkonferenz

Die Pastoralkonferenz ist das übergeordnete Vernetzungsgremium in der Katholischen Kirche Nordharz. Die Mitglieder werden nicht gewählt, sondern das Gremium setzt sich laut Satzung zusammen aus Vertreter:innen

  • der Vor-Ort-Teams
  • der  Kirchenvorstände
  • des Pastoralteams
  • der Arbeitskreise
  • sowie dem Leiter des pastoralen Raums (in der Regel dem Pfarrer)

Die Pastoralkonferenz berät und entscheidet die Richtung der pastoralen Arbeit in der Katholischen Kirche Nordharz. Sie entscheidet nach der Vorlage der Arbeitskreise und den Eingaben der Vor-Ort-Teams, der Kirchenvorstände und des Pastoralteams über Art, Umfang und Schwerpunktsetzung in der katechetischen, diakonischen und liturgischen Arbeit.

Die Arbeitskreise

Für verschiedene „Fachbereiche“
(Liturgie, Kinder und Familie, Jugend, Öffentlichkeitsarbeit, Senioren, Caritas, Erwachsenenkatechese ...) können Arbeitskreise oder Projektgruppen eingesetzt werden, die der Pastoralkonferenz durch die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuarbeiten. Sie werden jeweils durch eine Themensprecherin bzw. einen „Themensprecher“ in der Pastoralkonferenz vertreten.

Präventionsfortbildung

Stadt - Land - Gott

Schutzkonzept

Soziale Netzwerke

Die Gremien

Kirchort, Pfarrei und pastoraler Raum sind die drei strukturellen Größen in der katholischen Kirche Nordharz. Sie haben aber auch inhaltliche Bedeutung: von der Beheimatung vor Ort bis zu einer großen Weite im Raum bieten sie viele Möglichkeiten. Gemeindemitglieder, ehrenamtlich Engagierte, gewählte Vertreter/-innen in den Gremien, hauptberufliche und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen arbeiten hier zusammen und setzen sich für die Kirche und die Gesellschaft ein.

Das wird auch durch die eigens entwickelte Gremienstruktur deutlich:

In den Gremien und im Kontakt der Mitglieder mit den Menschen in den Gemeinden findet die notwendige Vernetzung statt, um die Kirche in den Städten und Dörfern präsent zu machen und christliches Leben zu stärken.

Gremienwahlen 2023

Am 11. und 12. November 2023 finden in der Katholischen Kirche Nordharz Gremienwahlen statt. Gewählt werden müssen die drei Kirchenvorstände für die Pfarreien. Sie sind zuständig für die Verwaltung der Finanzen. Das ist durch staatskirchenrechtliche Bestimmungen so vorgegeben. Außerdem können in vielen Gemeinden die Vor-Ort-Teams gewählt werden, die die pastorale Arbeit koordinieren. Kirchenvorstände, Vor-Ort-Teams und Themensprecher:innen der Arbeitskreise sind in der Pastoralkonferenz miteinander vernetzt.

Die Öffnungszeiten Ihres Wahllokals und die Informationen zur Briefwahl finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Die "Gremienlandschaft" in der Katholischen Kirche Nordharz

Die Kirchenvorstände

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Pfarrei. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:

  • Feststellung des Haushaltsplanes;
  • Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung;
  • Führung des Vermögensverzeichnisses;
  • Wahl des Rendanten/der Rendantin, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.

Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig.

Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.

Quelle:  www.bistum-hildesheim.de/bistum/organisation/gemeindegremien/

Die Vor-Ort-Teams

Die Vor-Ort-Teams sind verantwortlich für das Gemeindeleben vor Ort. Verantwortung heißt nicht, alles selbst zu machen; vielmehr geht es darum, Knotenpunkt in einem Netzwerk zu sein: Menschen, die sich engagieren zu fördern und sie miteinander in Kontakt zu bringen, Stärken des Kirchortes zu unterstützen, aber auch zu erkennen, was nicht (mehr) geht und die Möglichkeiten vor Ort im Blick zu behalten.

In der Pastoralkonferenz ist jedes Vor-Ort-Team mit einer Person vertreten, um die Anliegen und Stärken des Kirchortes in den pastoralen Raum einzubringen und die pastoralen Überlegungen und Beschlüsse der Pastoralkonferenz in die Gemeinde zu tragen.

In ein Vor-Ort-Team können pro Kirchort bis zu fünf Mitglieder gewählt werden. Jedes Vor-Ort-Team kann sich beliebig viele Mitarbeiter/-innen für die praktische Arbeit hinzuziehen.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Pfarrei haben. Wählen darf auch, wer am Leben der Gemeinde aktiv teilnimmt sowie die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt und sich im Vorfeld der Wahlen ins Wählerverzeichnis eintragen lässt.

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Die Pastoralkonferenz

Die Pastoralkonferenz ist das übergeordnete Vernetzungsgremium in der Katholischen Kirche Nordharz. Die Mitglieder werden nicht gewählt, sondern das Gremium setzt sich laut Satzung zusammen aus Vertreter:innen

  • der Vor-Ort-Teams
  • der  Kirchenvorstände
  • des Pastoralteams
  • der Arbeitskreise
  • sowie dem Leiter des pastoralen Raums (in der Regel dem Pfarrer)

Die Pastoralkonferenz berät und entscheidet die Richtung der pastoralen Arbeit in der Katholischen Kirche Nordharz. Sie entscheidet nach der Vorlage der Arbeitskreise und den Eingaben der Vor-Ort-Teams, der Kirchenvorstände und des Pastoralteams über Art, Umfang und Schwerpunktsetzung in der katechetischen, diakonischen und liturgischen Arbeit.

Die Arbeitskreise

Für verschiedene „Fachbereiche“
(Liturgie, Kinder und Familie, Jugend, Öffentlichkeitsarbeit, Senioren, Caritas, Erwachsenenkatechese ...) können Arbeitskreise oder Projektgruppen eingesetzt werden, die der Pastoralkonferenz durch die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuarbeiten. Sie werden jeweils durch eine Themensprecherin bzw. einen „Themensprecher“ in der Pastoralkonferenz vertreten.

Präventionsfortbildung

Stadt - Land - Gott

Schutzkonzept

Soziale Netzwerke