Trauung

  • Was gehört zu einer katholischen Trauung?
    In Deutschland geht jeder kirchlichen Trauung die standesamtliche Eheschließung voraus. Außerdem muss wenigstens ein Partner Mitglied der katholischen Kirche sein.
  • Wann muss ein Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen werden?
    Wenn mindestens ein Partner Mitglied der katholischen Kirche ist, muss immer ein Ehevorbereitungsprotokoll beim katholischen Ortspfarrer aufgenommen werden (Formpflicht), auch wenn beide Partner in einer evangelischen Kirche ohne katholischen Pfarrer heiraten wollen.
  • Wo findet die katholische Trauung statt?
    In der Regel heiraten katholische Christen in einer katholischen Kirche. Sie bildet den Mittelpunkt des Lebens der Gemeinde, in der die neue Familie willkommen ist. Für eine Eheschließung im Ausland erstellt die Heimatdiözese ein Überweisungsformular.
  • Was ist, wenn nur einer katholisch ist?
    Dabei sind zwei grundsätzliche Unterscheidungen zu bedenken:
    Gehört der andere Partner einer christlichen Konfession (Kirche) an, spricht man von einer konfessionsverschiedenen Ehe. Sofern ein Partner katholisch ist und der andere nicht getauft ist, also einer anderen oder keiner Religionsgemeinschaft angehört, wird von einer religionsverschiedenen Ehe gesprochen. Ein konfessionsverschiedenes oder religionsverschiedenes Paar kann in einer katholischen Kirche heiraten. Wenn es nicht nach katholischem Ritus heiraten möchte, kann es mit bischöflicher Erlaubnis z. B. evangelisch oder nur standesamtlich heiraten. Den Antrag dafür stellt der zuständige katholische Pfarrer. Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner, dass er seinem Glauben treu bleiben will und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzt. Die "Ökumenische Trauung" zwischen einem katholischen und einem evangelischen Christen hat zwei Formen: Sie kann in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen. Sprechen Sie offen miteinander über die Chancen und Aufgaben einer konfessionsverschiedenen Ehe und treffen Sie verantwortliche gemeinsame Entscheidungen.
    Der katholische Partner braucht für eine gültige Eheschließung die Erlaubnis der Kirche. Er verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will. Die unterschiedliche Religion der Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen Partners müssen ihre Ehe bestimmen. Sprechen Sie darüber ausführlich miteinander. Der christliche Partner steht vor besonderen Herausforderungen, wenn das Ehepaar in einem nichtchristlichen Kulturkreis lebt.
  • Können aus der Kirche Ausgetretene kirchlich heiraten?
    Ja, denn mit dem Austritt aus der Kirche wird die Taufe nicht ausgelöscht. Für Ehen von katholischen Christen mit aus der Kirche ausgetretenen Christen gelten die Regeln wie für konfessionsverschiedene Partner.
  • Kann eine geschiedene Person katholisch-kirchlich heiraten?
    Im Regelfall – Nein! Wenn der nichtkatholische Partner bereits geschieden ist, ist im Regelfall seine Vorehe gültig, auch wenn er "nur" beim Standesamt geheiratet hat. Auch eine Ehe, die in einer z. B. evangelischen Kirche geschlossen wurde, gilt nicht nur aus ökumenischen Gründen als gültig geschlossene Ehe. Sollte sich aber herausstellen, dass bei der sogenannten Vor-Ehe der Ehewille nicht vollständig war, kann man eine Annullierung der Ehe erwirken, egal welcher Konfession oder Nicht-Konfession der Partner ist.
    Für katholische Partner gilt, dass sie immer "formpflichtig" sind. Sie müssen also eine bestimmte Form einhalten, damit ihre Ehe als katholisch gültig angesehen wird. Das heißt in einfachem Deutsch, dass sie immer beim Pfarrer ihrer Gemeinde das Ehevorbereitungsprotokoll aufnehmen lassen müssen.

    Wegen der religiösen Bedeutung genießt die Ehe besonderen Schutz durch das Recht der Kirche. War ein Partner oder waren beide Partner schon einmal verheiratet, ist deshalb eine kirchliche Eheschließung zu Lebzeiten des je anderen geschiedenen Partners in der Regel nicht möglich. In einem kirchlichen Verfahren kann jedoch überprüft werden, ob die erste Ehe im katholischen Verständnis tatsächlich gültig geschlossen wurde. Wird die erste Eheschließung durch ein Kirchengericht für ungültig erklärt, steht sie einer kirchlichen Trauung nicht mehr im Wege. Ein solches Verfahren dauert ungefähr ein Jahr und ist mit nur ganz geringen Kosten verbunden.
    Sollten Sie über ein solches Eheanullierungsverfahren nachdenken, möchten wir Sie ermutigen, das Gespräch mit einem katholischen Pfarrer, einer pastoralen Mitarbeiterin oder einem pastoralen Mitarbeiter zu suchen.

Präventionsfortbildung

Stadt - Land - Gott

Schutzkonzept

Soziale Netzwerke

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  • Was gehört zu einer katholischen Trauung?
    In Deutschland geht jeder kirchlichen Trauung die standesamtliche Eheschließung voraus. Außerdem muss wenigstens ein Partner Mitglied der katholischen Kirche sein.
  • Wann muss ein Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen werden?
    Wenn mindestens ein Partner Mitglied der katholischen Kirche ist, muss immer ein Ehevorbereitungsprotokoll beim katholischen Ortspfarrer aufgenommen werden (Formpflicht), auch wenn beide Partner in einer evangelischen Kirche ohne katholischen Pfarrer heiraten wollen.
  • Wo findet die katholische Trauung statt?
    In der Regel heiraten katholische Christen in einer katholischen Kirche. Sie bildet den Mittelpunkt des Lebens der Gemeinde, in der die neue Familie willkommen ist. Für eine Eheschließung im Ausland erstellt die Heimatdiözese ein Überweisungsformular.
  • Was ist, wenn nur einer katholisch ist?
    Dabei sind zwei grundsätzliche Unterscheidungen zu bedenken:
    Gehört der andere Partner einer christlichen Konfession (Kirche) an, spricht man von einer konfessionsverschiedenen Ehe. Sofern ein Partner katholisch ist und der andere nicht getauft ist, also einer anderen oder keiner Religionsgemeinschaft angehört, wird von einer religionsverschiedenen Ehe gesprochen. Ein konfessionsverschiedenes oder religionsverschiedenes Paar kann in einer katholischen Kirche heiraten. Wenn es nicht nach katholischem Ritus heiraten möchte, kann es mit bischöflicher Erlaubnis z. B. evangelisch oder nur standesamtlich heiraten. Den Antrag dafür stellt der zuständige katholische Pfarrer. Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner, dass er seinem Glauben treu bleiben will und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzt. Die "Ökumenische Trauung" zwischen einem katholischen und einem evangelischen Christen hat zwei Formen: Sie kann in der katholischen Kirche mit Beteiligung des evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen. Sprechen Sie offen miteinander über die Chancen und Aufgaben einer konfessionsverschiedenen Ehe und treffen Sie verantwortliche gemeinsame Entscheidungen.
    Der katholische Partner braucht für eine gültige Eheschließung die Erlaubnis der Kirche. Er verspricht, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich nach seinen Möglichkeiten für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will. Die unterschiedliche Religion der Eheleute stellt an beide Partner hohe Anforderungen. Aufrichtigkeit und Respekt vor der Überzeugung des anderen Partners müssen ihre Ehe bestimmen. Sprechen Sie darüber ausführlich miteinander. Der christliche Partner steht vor besonderen Herausforderungen, wenn das Ehepaar in einem nichtchristlichen Kulturkreis lebt.
  • Können aus der Kirche Ausgetretene kirchlich heiraten?
    Ja, denn mit dem Austritt aus der Kirche wird die Taufe nicht ausgelöscht. Für Ehen von katholischen Christen mit aus der Kirche ausgetretenen Christen gelten die Regeln wie für konfessionsverschiedene Partner.
  • Kann eine geschiedene Person katholisch-kirchlich heiraten?
    Im Regelfall – Nein! Wenn der nichtkatholische Partner bereits geschieden ist, ist im Regelfall seine Vorehe gültig, auch wenn er "nur" beim Standesamt geheiratet hat. Auch eine Ehe, die in einer z. B. evangelischen Kirche geschlossen wurde, gilt nicht nur aus ökumenischen Gründen als gültig geschlossene Ehe. Sollte sich aber herausstellen, dass bei der sogenannten Vor-Ehe der Ehewille nicht vollständig war, kann man eine Annullierung der Ehe erwirken, egal welcher Konfession oder Nicht-Konfession der Partner ist.
    Für katholische Partner gilt, dass sie immer "formpflichtig" sind. Sie müssen also eine bestimmte Form einhalten, damit ihre Ehe als katholisch gültig angesehen wird. Das heißt in einfachem Deutsch, dass sie immer beim Pfarrer ihrer Gemeinde das Ehevorbereitungsprotokoll aufnehmen lassen müssen.

    Wegen der religiösen Bedeutung genießt die Ehe besonderen Schutz durch das Recht der Kirche. War ein Partner oder waren beide Partner schon einmal verheiratet, ist deshalb eine kirchliche Eheschließung zu Lebzeiten des je anderen geschiedenen Partners in der Regel nicht möglich. In einem kirchlichen Verfahren kann jedoch überprüft werden, ob die erste Ehe im katholischen Verständnis tatsächlich gültig geschlossen wurde. Wird die erste Eheschließung durch ein Kirchengericht für ungültig erklärt, steht sie einer kirchlichen Trauung nicht mehr im Wege. Ein solches Verfahren dauert ungefähr ein Jahr und ist mit nur ganz geringen Kosten verbunden.
    Sollten Sie über ein solches Eheanullierungsverfahren nachdenken, möchten wir Sie ermutigen, das Gespräch mit einem katholischen Pfarrer, einer pastoralen Mitarbeiterin oder einem pastoralen Mitarbeiter zu suchen.

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