14. März 2020

Warum keine Gottesdienste gefeiert werden dürfen

Generalvikar Martin Wilk erläutert die behördlichen Auflagen für Veranstaltungen.
In Rücksprache mit den zuständigen Behörden hat Generalvikar Martin Wilk die gestern getroffenen Maßnahmen angepasst und heute am späten Nachmittag angeordnet, dass alle Gottesdienste und alle anderen Veranstaltungen bis zum Widerruf vollständig auszusetzen sind. Bischof Heiner erteilt den Gläubigen aufgrund der Situation für diese Zeit eine Dispens von der Sonntagspflicht.

Die Entscheidung für diese drastischen Maßnahmen ist auf dem Hintergrund der Kriterien gefallen, die die zuständigen Behörden für Versammlungen definiert haben: Dem Veranstalter muss bekannt sein, wer an einer Versammlung teilnimmt. Dazu wären Namenslisten zu führen. Der Raum, in dem eine Versammlung stattfindet, muss gut durchlüftet sein. Zwischen den an der Versammlung Teilnehmenden muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Es sollten möglichst keine Personen, die zur Risikogruppe gehören (z. B. ältere Menschen, Menschen mit Grunderkrankungen), an den Veranstaltungen teilnehmen. Im Blick auf die Gottesdienste, die in unserem Bistum, auch mit kleineren Gruppen gefeiert werden, können diese behördlichen Auflagen nicht erfüllt werden. Auch in Bezug auf Beerdigungen - die zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin stattfinden sollen - müssen die genannten Kriterien auf jeden Fall eingehalten werden. Die notwendigen organisatorischen Maßnahmen seien mit den jeweiligen Beerdigungsinstituten abzusprechen. Dringend bittet der Generalvikar darum, diese Maßnahmen umgehend umzusetzen, damit alles getan wird, um Menschen zu schützen und die Verbreitung der Infektion zu verlangsamen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Bistumshomepage unter www.bistum-hildesheim.de/coronavirus

Präventionsfortbildung

Stadt - Land - Gott

Schutzkonzept

Soziale Netzwerke

14. März 2020

Warum keine Gottesdienste gefeiert werden dürfen

Generalvikar Martin Wilk erläutert die behördlichen Auflagen für Veranstaltungen.
In Rücksprache mit den zuständigen Behörden hat Generalvikar Martin Wilk die gestern getroffenen Maßnahmen angepasst und heute am späten Nachmittag angeordnet, dass alle Gottesdienste und alle anderen Veranstaltungen bis zum Widerruf vollständig auszusetzen sind. Bischof Heiner erteilt den Gläubigen aufgrund der Situation für diese Zeit eine Dispens von der Sonntagspflicht.

Die Entscheidung für diese drastischen Maßnahmen ist auf dem Hintergrund der Kriterien gefallen, die die zuständigen Behörden für Versammlungen definiert haben: Dem Veranstalter muss bekannt sein, wer an einer Versammlung teilnimmt. Dazu wären Namenslisten zu führen. Der Raum, in dem eine Versammlung stattfindet, muss gut durchlüftet sein. Zwischen den an der Versammlung Teilnehmenden muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Es sollten möglichst keine Personen, die zur Risikogruppe gehören (z. B. ältere Menschen, Menschen mit Grunderkrankungen), an den Veranstaltungen teilnehmen. Im Blick auf die Gottesdienste, die in unserem Bistum, auch mit kleineren Gruppen gefeiert werden, können diese behördlichen Auflagen nicht erfüllt werden. Auch in Bezug auf Beerdigungen - die zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin stattfinden sollen - müssen die genannten Kriterien auf jeden Fall eingehalten werden. Die notwendigen organisatorischen Maßnahmen seien mit den jeweiligen Beerdigungsinstituten abzusprechen. Dringend bittet der Generalvikar darum, diese Maßnahmen umgehend umzusetzen, damit alles getan wird, um Menschen zu schützen und die Verbreitung der Infektion zu verlangsamen.

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