Mitarbeiter*in für die Friedhofspflege gesucht
Die katholische Kirchengemeinde „Heilige Familie“ Vienenburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für die Pflege des katholischen Friedhofs in Vienenburg.
Geboten wird: Ein Mini-Job auf 450-Euro-Basis mit flexiblen Arbeitszeiten und einem Jahresarbeitszeitkonto von 520 Stunden.
Erwartet wird: Spaß an der Pflege von Gartenanlagen, eigenverantwortliches Handeln und Zeitmanagement
Sind Sie interessiert?
Dann schicken Sie bitte ihre Bewerbung mit Lebenslauf bis zum 7. März 2020 an die
Pfarrgemeinde „Liebfrauen Bad Harzburg“
Kirchort „Heilige Familie Vienenburg“
Kirchenvorstand
Friedrich–Rese–Straße 38
38690 Goslar
Arbeitsplatzbeschreibung
Der Arbeitnehmer wird als Friedhofsgärtner eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:
- Hecken und Sträucher schneiden
- Unkraut hacken
- Rabatten und Wege pflegen, auch vor der Kirche und dem Pfarrhaus
- Kirchenvorplatz fegen
- Fußweg an der Friedrich-Rese-Straße einschl. Pfarrhaus fegen, Straße um den Friedhof fegen bei grober Verunreinigung (z.B. nach starkem Sturm)
- im Herbst Laub harken bzw. fegen
- Neuanpflanzungen gießen, geplante Veränderungen / Anpflanzungen mit dem Verantwortlichen vom Kirchenvorstand absprechen
- Wasser im Frühjahr an- und im Herbst abstellen
- Brunnen reinigen
- Rasen mähen (Rasenflächen nach Absprache pflegen), im Friedhofshain nur 2 x im Jahr mähen
- nach Beerdigungen die neuen Gräber abräumen und herrichten
- Gräber einebnen und Grabmale incl. Fundamenten abbauen
- Dafür Sorge tragen, dass in der Zeit von März/April bis Ende Oktober die unberechtigt abgelegten Blumen, Kerzen etc. von den Rasengrabstellen und im Friedhofshain abgeräumt werden.
- bei der Neu-/Umgestaltung des Friedhofs mitwirken
- Arbeiten nur mit entsprechender Arbeitskleidung / Sicherheitsschuhe tätigen
- Der Arbeitnehmer kann nur in Absprache mit der Pfarrsekretärin bzw. dem Verantwortlichen vom Kirchenvorstand Arbeitsmaterialien einkaufen. Er kann keinerlei Reparaturen in Auftrag geben.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend!
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort –, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen und nicht mit einer Lohnminderung verbunden sind.
