Messstipendien - Messgaben - Messintentionen

Mit dem Stiften eines Messstipendiums stehen Sie in einer sehr langen Tradition. Schon seit dem 2. Jahrhundert war es üblich, in der heiligen Messe Opferspenden zu geben, oder für den Unterhalt der Priester und für die Armen Lebensmittel zu spenden. Im Laufe der Jahrhunderte ent­wickelte sich diese Messgabe zum Messstipendium.

Auch heute stiften viele Menschen eine heilige Messe. Das Messstipendium bzw. die Messgabe ist eine Geldgabe für die Feier einer heiligen Messe in einem bestimmten Anliegen. Die Anliegen können sowohl für die Verstorbenen als auch für die Lebenden gefeiert werden.

Eine Messe kann man nicht kaufen, daher gibt es auch keine Preise. Dennoch hat die Kirche von Hildesheim 5,00 € als Orientierungsbetrag festgelegt.

Für Verstorbene können Sie eine Intention in den Infobrief eintragen lassen, die dann in den Fürbitten genannt werden. Intentionen für Lebende können Sie einfach vor der Hl. Messe in der  Sakristei abgeben – ohne Beitrag.

Nach dem deutschen Steuerrecht gelten Beträge, die für heilige Messen verwendet werden, nicht als Spenden. Wir dürfen also keine Spendenquittungen ausstellen.

Präventionsfortbildung

Stadt - Land - Gott

Schutzkonzept

Soziale Netzwerke

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Mit dem Stiften eines Messstipendiums stehen Sie in einer sehr langen Tradition. Schon seit dem 2. Jahrhundert war es üblich, in der heiligen Messe Opferspenden zu geben, oder für den Unterhalt der Priester und für die Armen Lebensmittel zu spenden. Im Laufe der Jahrhunderte ent­wickelte sich diese Messgabe zum Messstipendium.

Auch heute stiften viele Menschen eine heilige Messe. Das Messstipendium bzw. die Messgabe ist eine Geldgabe für die Feier einer heiligen Messe in einem bestimmten Anliegen. Die Anliegen können sowohl für die Verstorbenen als auch für die Lebenden gefeiert werden.

Eine Messe kann man nicht kaufen, daher gibt es auch keine Preise. Dennoch hat die Kirche von Hildesheim 5,00 € als Orientierungsbetrag festgelegt.

Für Verstorbene können Sie eine Intention in den Infobrief eintragen lassen, die dann in den Fürbitten genannt werden. Intentionen für Lebende können Sie einfach vor der Hl. Messe in der  Sakristei abgeben – ohne Beitrag.

Nach dem deutschen Steuerrecht gelten Beträge, die für heilige Messen verwendet werden, nicht als Spenden. Wir dürfen also keine Spendenquittungen ausstellen.

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