Taufzeuge
Ein nichtkatholischer Christ kann zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeuge zugelassen werden. Taufpaten und Taufzeugen werden in das Taufregister eingetragen, wobei die Taufzeugenschaft unter Bemerkungen eingetragen wird.
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Ein nichtkatholischer Christ kann zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeuge zugelassen werden. Taufpaten und Taufzeugen werden in das Taufregister eingetragen, wobei die Taufzeugenschaft unter Bemerkungen eingetragen wird.